Verkehrsrecht

Unfallregulierung, Bußgeldbescheid, MPU, Unfallflucht, Verkehrsstrafrecht.
  • Unfall - Verkehrsunfallschadensrecht
  • Bußgeldverfahren
  • MPU - Fahrerlaubnisrecht

Unfallabwicklung

Regulieren Sie einen Verkehrsunfall niemals selbst. Beauftragen Sie meist ohne weitere Kosten* für Sie Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir kümmern uns darum, dass die gegnerische Versicherung schnell und vollständig den Ihnen entstandenen Schaden begleicht. Unser Konzept ist es, in der Regulierung gegenüber dem Schädiger einen Full-Service für Sie zu erberingen.

  • Wir ermitteln für SIE den gegnerischen Versicherer
  • Wir veranlassen für SIE die Unfallschadenmeldung bei der gegnerischen Versicherung
  • Wir kommunizieren und beauftragen für SIE in Ihrem Auftrag auf Wunsch einen unabhängigen Sachverständigen (Schadengutachter)
  • Wir regulieren für SIE den Schaden nach Gutachten oder nach Reparaturrechnung
  • Wir machen für SIE die merkantile Wertminderung geltend
  • Wir machen für Sie die Nutzungsaufallentschädigung und Mietwagenkosten geltend
  • Wir veranlassen die Zahlungen an Reparaturwerkstatt, Gutachter, Abschleppdienst, Mietwagenfirma

*im Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Versicherung nach der Höhe des Verschuldens des Gegner (bis zu 100%) die Kosten für Ihren Rechtsanwalt.

Jetzt Schaden sofort melden:
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Bußgeldverfahren

WIE HANDELN SIE RICHTIG? - Schweigen Sie!!!

Sie haben bei einem Strafverfahren und einem Bußgeldverfahren ein umfassendes Schweigerecht. Sie müssen insbesondere keine Angaben zur Sache machen und sich nicht selbst belasten. Bedenken Sie, dass die Polizei, Bußgeldstelle und die Staatsanwaltschaft Ihnen die Verkehrsordnungswidrigkeit nachzuweisen haben! Das gilt auch für die Frage, wer ein bestimmtes Fahrzeug gefahren haben soll.

Es gilt der Grundsatz:

Man kann nicht oft genug im Leben das Maul halten!

Sie sind vor allem nicht verpflichtet, freiwillig einen Atemalkohol- oder Blutalkoholtest zu machen. Gleiches gilt für irgendwelche Drogentests

Unterschreiben Sie nichts! Sie müssen nichts unterschreiben!

Sie haben bereits einen Anhörungsbogen oder eine Ein-/Vorladung der Polizei erhalten? - Dann nichts sagen, nichts schreiben, sondern in diesen Fällen immer Ihren Spezialisten im Verkehrsrecht einschalten! Wir beraten Sie gerne in Zusammenhang mit:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsverstößen
  • Telefonieren am Steuer
  • Parkverstößen
  • Punkten im Verkehrszentralregister
  • Punkteabbauseminaren
  • Vermeidung eines Fahrverbotes
  • Tilgungsreife und Tilgung von Punkten einschließlich etwaiger Überliegefristen

Führerscheinrecht - MPU

Fahrverbot - Entzug - Anordnung MPU

Eine grundsätzlich zeitlich beschränkte Fahrerlaubnis kennt das deutsche Fahrerlaubnisrecht (bis auf einige Ausnahmen) nicht. Allerdings kann ein Gericht über eine Sperrfrist, Fahrverbot oder Entziehung urteilen.

Danach ergibt sich meist das Problem der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnis kann nach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist zusätzlich folgende Maßnahmen fordern:

  • Anordnung einer medizinsich-psychologischen Untersuchung (MPU)
  • Abstinenznachweise für Drogen, Alkohol
  • Aufbauseminare
  • Sperrfristverlängerung
  • Versagung oder Aberkennung der Fahrerlaubnis

Deshalb sollten Sie schon vor einem Bußgeldverfahren oder gerichtlichen Strafverfahren Ihren Spezialisten für Verkehrsrecht, Rechtsanwälte Dr. Hokema hinzuziehen!Wir helfen Ihnen bei:

  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Beratung zu Aufbauseminaren
  • Beratung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • Informationen zu MPU-Vorbereitung
  • Informationen zum Abstinenznachweis
  • Anordnung des Führens eines Fahrtenbuches
  • Schriftliche Verwarnung nach dem Punktesystem

Professionelle Vorbereitung auf die MPU-Prüfung:

Wir unterstützen Sie deutschlandweit mit unseren Partnern goMPU und MPU-TOP-München bei der Wiedererlangung Ihres Führerscheins.
Unsere Partner bereiten Sie mit Ihren Psychologen und einem deutschlandweiten Netzwerk von Abstinenzstellen optimal auf die MPU-Prüfung vor.
Dies erspart Ihnen Vorbereitungszeit, Wartezeit und selbständige Fehlversuche bei der MPU!!

Wir helfen Ihnen sicher, Ihren Führerschein so schnell wie möglich wieder zu bekommen.

Verkehrsstrafrecht

Widerstand zwecklos?
Im Verkehrsstrafrecht muss der Strafverteidiger sowohl strafrechtliche als auch verkehrsrechtliche Besonderheiten kennen.Eine falsche Einlassung in der Strafverhandlung kann für den Mandanten zu gravierenden Nachteilen führen. Schon bei der Verteidigung im Strafverfahren muss der Strafverteidiger stets auch eventuelle andere verkehrsrechtliche Folgen im Fahrerlaubnisbereich und im Punktebereich im Blick haben.

Immer dann, wenn Verkehrsverstöße über das Maß eine Ordnungswidrigkeit hinausgehen, ist das Verkehrsstrafrecht betroffen.Häufige Beispiele bei denen Ihnen die Rechtsanwälte Dr. Hokema kompetent vertreten:

  • Widerstand gegen die Staatsgewalt – ein Betrunkener wehrt sich körperlich gegen Polizeibeamten
  • Vortäuschen einer Straftat – ein nüchterner Beifahrer bezichtigt sich selbst als Fahrzeugführer
  • Falsche Verdächtigung – im Bußgeldverfahren andere Person angegeben
  • Diebstahl oder Unterschlagung – ein Mietwagen wird nach der Mietzeit nicht abgegeben
  • Angeblich unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
  • Beleidigung – Fahrzeugführer zeigt den berüchtigten „Stinkefinger“ oder einen „Vogel“
  • Urkundendelikte – Verfälschung von Führerscheinen oder Kfz-Kennzeichen (Kennzeichenmissbrauch)
  • Fahrlässige Körperverletzung - im Extremfall auch Mord
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis - ausländische Fahrerlaubnis
  • Benutzung ohne Haftpflichtversicherungsschutz
  • Nötigung - zu dichtes Auffahren, verkehrswidriges Ausbremsen
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Trunkenheit im Verkehr (auch als Radfahrer oder Rollstuhlfahrer);
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz;

Auch hier gilt die wichtigste Regel gegenüber Polizei und Behörden: Schweigen Sie!

Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und sich nicht selbst belasten. Die Strafverfolgungsbehörde muss Ihnen die Verkehrsstraftat nachweisen. Es besteht also keine Verpflichtung, der Strafverfolgungsbehörde zu helfen. - Sie sind nicht verpflichtet, einer Vorladung zu folgen oder zu antworten.

Das Gebot: Ohne vorherige anwaltliche Akteneinsicht erfolgt keinerlei Einlassung! Andernfalls laufen Sie Gefahr der Strafverfolgungsbehörde Informationen zuzuspielen.

Kontakt

Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Anliegen ausführlich und persönlich.